Zu Beginn des Sommersemesters 2007 wurden an allen staatlichen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge eingeführt. Grundlage ist Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Was kostet das Studium an der Hochschule Neu-Ulm?Zu Beginn des Sommersemesters 2007 wurden an allen staatlichen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge eingeführt. Grundlage ist Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Beitragshöhe und Beitragsfälligkeit An der Hochschule Neu-Ulm (HNU) werden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Diese müssen zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag und dem Beitrag für das Semesterticket an die HNU überwiesen werden. Bei den kooperativen Studiengängen fällt zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag an.
Überweisungsträger finden Sie vor Beginn der Rückmeldung im ersten Stock bei den Automaten für die Campus Card. Erfolgt die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht, wird die Immatrikulation rückgängig gemacht bzw. die Rückmeldung nicht vollzogen und der Studierende wird exmatrikuliert.
Beitragspflicht
Grundsätzlich ist jeder Studierende beitragspflichtig. Es gibt folgende Ausnahmen: Wenn Sie im Praktikum oder in einem Urlaubssemester sind, werden Sie für diese Zeit automatisch von den Beiträgen befreit. In allen anderen Fällen ist ein Antrag auf Befreiung der Studienbeiträge erforderlich.
Befreiung von der Beitragspflicht Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht haben wir für Sie auf folgenden Seiten zusammengestellt.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm, Germany, Phone: +49(0)731-9762-0, E-Mail: info (at) hs-neu-ulm.de |
||||||||||||||||||||||||||||||||