Hinweise zu öffentlichen Urkunden aus dem Ausland
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| Internationale
Urkunden wie Personenstandsurkunden, die von einem
der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen
Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt
werden. Vertragsstaaten des Übereinkommens (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) sind: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Spanien und die Türkei. |
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| Originale von Zeugnissen und Dokumenten, die von einer Behörde in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich ausgestellt sind und mit einem Präge- oder Farbdruckdienstsiegel dieser Behörde und mit einer gültigen Unterschrift versehen sind. | |
| Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in einem Vertragsstaat der Haager Konvention ausgestellt wurden, brauchen eine Apostille. |
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