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Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?

Die Studienplätze in den Bachelorstudiengänge an der Hochschule Neu-Ulm werden nach folgenden Kriterien vergeben:

  • 25% nach der Note des Hochschulzugangszeugnisses
  • 65% nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (entspricht der Note des Hochschulzugangszeugnisses)
  • 10% nach Wartezeit

    Die Zulassungsverfahren für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement im Gesundheitswesen werden von der Hochschule Ulm nach Vorschriften des Landes Baden-Württemberg durchgeführt. Auskunft hierüber erteilt die Hochschule Ulm, an die die Bewerbungsanträge zu senden sind.

     

    EU-Staatsbürgerinnen und EU-Staatsbürger sowie alle Studierenden, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben sind deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt.

     

    Die Studienplätze an außereuropäische Bewerberinnen und Bewerber bzw. solche, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, werden ausschließlich nach Abiturnote verteilt.

     

    Nachrück-/Losverfahren

    Bei freibleibenden Kapazitäten führen wir nach dem Hauptverfahren ein oder mehrere Nachrückverfahren durch. Erst wenn alle Bewerber zugelassen wurden und immer noch Studienplätze frei sind, werden diese auf der Webseite unter www.hochschulkompass.de zur Verfügung gestellt.

     

    Zulassungs- und Ablehnungsbescheide

    Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden Anfang Februar bzw. Mitte August für den vorangegangenen Bewerbungszeitraum verschickt.



    Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm | University of Applied Sciences
    Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm, Germany, Phone: +49(0)731-9762-0, E-Mail: info (at) hs-neu-ulm.de