Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts
Kernbestandteil der Hochschulreform ist das neue Bayerische Hochschulgesetz. Es stärkt die Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen, indem diese Kompetenzen für ihr operatives Geschäft erhalten. Der Staat beschränkt sich auf die bayernweite Abstimmung, Planung und Finanzierung.
Einen Zugewinn an Freiheiten erhalten die Hochschulen vor allem in folgenden Bereichen:
Neben dem Hochschulgesetz ist auch ein neues Hochschulpersonalgesetz in Kraft getreten.
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07.02.2012
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