Seit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetztes am 1. Juni 2006 wurde die Hochschulleitung in ihrer Entscheidungskompetenz gestärkt. Mit der Zuständigkeit für Vorschläge bei Berufungen von Professorinnen und Professoren erhält sie ein zentrales Steuerungsinstrument. Ziel ist, der Hochschule mehr Flexibilität nach außen zu gewähren sowie die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren.
Seit dem 1. Oktober 2007 übernimmt ein verkleinerter Senat mit acht Mitgliedern und der Frauenbeauftragten erhöhte Verantwortung für das Gesamtbild der Hochschule. In dem mit Aufsichtsratfunktion ausgestatteten Hochschulrat wird externer Sachverstand in die Hochschulplanung einbezogen.






