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Der Personalrat

Der Personalrat informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule über ihre Rechte bezüglich des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), nimmt Beschwerden bei Verstößen entgegen, prüft und drängt auf Abhilfe, berät bzgl. der Erhebung einer Klage auf Entschädigung und hält den Gesetzestext des AGG zur Einsichtnahme bereit.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.08.2006 hat das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen".


Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Neu-Ulm | University of Applied Sciences
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