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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet vertrauensvoll mit Personalvertretungen und Dienststellen zusammen wirkt an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können berät in Gleichstellungsfragen und unterstützt, in Einzelfällen, wobei sich alle Beschäftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragte wenden können hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren ist frühzeitig an wichtigen gleichstellungsrelevanten Vorhaben zu beteiligen ist frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen zu informieren ist bei der Einführung des Mitarbeitergesprächs zu beteiligen.

Den Zielen des Gleichstellungsgesetzes entspricht unmittelbar ein Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 02.02.1999, demzufolge in der Staatsverwaltung ein größeres Angebot von Wohnraum- und Telearbeitsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden soll.

Auf Antrag bzw. Verlangen der Betroffenen ist es möglich, die Gleichstellungsbeauftragte
  • bei Personalangelegenheiten hinzuzuziehen
  • an Vorstellungsgesprächen zu beteiligen
  • bei dienstlichen Beurteilungen einzubeziehen
  • an Einzelentscheidungen bei der Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen zu beteiligen, wenn hinreichend Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung der Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vorgetragen werden


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