Welche Aufgaben haben Frauenbeauftragte?
Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschule bei der
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Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Männern und Frauen |
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Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen |
Wie setzen sie diesen Auftrag um?
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vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien |
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wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen |
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informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen |
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informieren über berufliche Perspektiven von Frauen |
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organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen |
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beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen |
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unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis |
Wie sind die Frauenbeauftragten organisiert?
An den bayerischen Hochschulen arbeiten in der Regel Professorinnen – manchmal auch Professoren – als Frauenbeauftragte in den einzelnen Fakultäten und als zentrale Hochschulfrauenbeauftragte. Sie werden für dieses Amt gewählt und erledigen diese Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. Die
Frauenbeauftragten der bayerischen Hochschulen koordinieren ihre Tätigkeit auf Landesebene. In der
Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten sie mit den Frauenbeauftragten aller Hochschularten Bayerns zusammen.
In diesem Rahmen
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veranstalten sie regelmäßig Fachtagungen |
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informieren sie die Öffentlichkeit über die Situation von Frauen an Hochschulen |
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nehmen sie Stellung zu Fragen der Gleichstellungspolitik |
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führen sie einen hochschulpolitischen Dialog mit Vertretern von Landtag und Ministerium |
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regen sie Förderungsmaßnahmen für Frauen im Hochschulbereich an |
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setzen sie sich für die besonderen Belange der Hochschulen ein |
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Angela Pitt Frauenbeauftragte der Fakultät Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen
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Phone |
+49(0)731-9762-1452 |
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E-Mail |
Angela Pitt |