Rund 35 Jahre nach Gründung der Fachhochschulen in Deutschland steht derzeit ein umfangreicher Generationenwechsel bei den Professuren an. Wir Frauenbeauftragten sehen dies als Chance, die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen. Auch Sie ganz persönlich haben Chancen, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen mitbringen und sich richtig bewerben. Mit diesem Leitfaden wollen wir Ihnen den Zugang zu einem Beruf erleichtern, der durch eine herausfordernde Tätigkeit in der praxisorientierten Lehre und Forschung, ein hohes Maß an persönlicher und zeitlicher Unabhängigkeit und viel Umgang mit jungen Menschen gekennzeichnet ist. Wenn Sie spezielle Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch weiter. Frauenbeauftragte gibt es an jeder bayerischen Hochschule. Sie sind in Berufungsverfahren stimmberechtigt.
Die beamtenrechtlichen Berufungsvoraussetzungen sind in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben. Kriterien, die neben der allgemeinen Altersgrenze (52 Jahre) in Bayern entscheidend sind, haben wir für Sie zusammengestellt:






