Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, durch Beratung und Kontrolle auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie andere Rechtsvorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme. Im Einzelnen ergibt sich die Aufgabe und die Tätigkeit aus § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
Dabei handelt der Datenschutzbeauftragte insbesondere nach folgenden Grundsätzen:






